Am 28. Juni 2025 ist es so weit: Der European Accessibility Act (EAA) wird verbindlich – auch in Deutschland, umgesetzt durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ab dann müssen viele Unternehmen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei sind. Klingt nach Behördendeutsch? Vielleicht. Ist aber vor allem: eine große Chance, digitale Produkte inklusiver – und damit besser – zu machen.
Digitale Barrierefreiheit 2025 ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern ein essenzieller Bestandteil moderner digitaler Angebote. Was genau sich hinter dem Gesetz verbirgt, wer betroffen ist und warum es sich lohnt, jetzt aktiv zu werden, erklären wir hier.
Der EAA ist eine digitale Barrierefreiheit EU-Richtlinie (2019/882), die den europäischen Binnenmarkt inklusiver machen soll. Ziel: Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen haben – ob beim Einkaufen, in der Bank oder online im Jobportal.
Die Richtlinie verpflichtet Anbieter dazu, digitale Services nach einheitlichen Kriterien barrierefrei zu gestalten. Genannt werden:
Die Regelung gilt für Anbieter im privaten Sektor, sofern sie in einem dieser Bereiche digital tätig sind und ihre Leistungen digital bereitstellen. Barrierefreiheit und Digitalisierung werden damit zur untrennbaren Einheit.
In Deutschland setzt das BFSG die Vorgaben des EAA um und macht digitale Barrierefreiheit 2025 zur verbindlichen Anforderung für viele Unternehmen. Es gilt für Akteure wie:
Barrierefreiheit in der Digitalisierung betrifft dabei viel mehr als nur Websites. Unternehmen aus E-Commerce, Finanzdienstleistung, Telekommunikation, Mobilität, Publishing oder IT-Entwicklung sind genauso betroffen wie Softwareanbieter oder Hardwarehersteller.
Ein paar Beispiele:
Ob Onlinehandel, Banking, Medien oder Verkehr: Ab dem 28. Juni 2025 müssen digitale Produkte und Services barrierefrei gestaltet werden – egal ob Webshop, App oder E-Book.
Ja – Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und <2 Mio. € Umsatz) sind laut BFSG von der Pflicht zur barrierefreien Gestaltung digitaler Dienstleistungen ausgenommen. Für digitale Produkte gilt diese Ausnahme nicht automatisch: Wer etwa Produkte unter eigenem Namen vertreibt, importiert oder technisch verändert, kann als Hersteller gelten und ist dann verantwortlich (vgl. BFSG §§ 3, 6, 8).
Weitere Ausnahmen betreffen u. a.:
Achtung: Auch diese Ausnahmen gelten nur unter bestimmten Bedingungen – und schließen zukünftige Anforderungen (z. B. bei Förderungen oder öffentlichen Ausschreibungen) nicht aus. Barrierefreiheit und Digitalisierung werden zunehmend zur Grundanforderung.
Barrierefreiheit digital umzusetzen bedeutet nicht, alles neu zu erfinden – sondern sich an bewährten Standards zu orientieren. Dazu zählen:
Diese Standards helfen dabei, digitale Angebote so zu gestalten, dass sie:
Für Websites, Buchungssysteme oder digitale Formulare bedeutet das: Untertitel für Videos, kontrastreiche Farben, beschriftete Felder und Tastaturbedienbarkeit.
Barrierefreiheit im Web 2025 heißt also auch: gute UX für alle.
Digitale Barrierefreiheit im Jahr 2025 ist keine nette Empfehlung, sondern gesetzlich verpflichtend. Verstöße können folgende Konsequenzen nach sich ziehen:
Unternehmen, die sich jetzt vorbereiten oder eine professionelle Beratung zur digitalen Barrierefreiheit nutzen, sind auf der sicheren Seite.
Digitale Barrierefreiheit 2025 ist mehr als nur ein gesetzliches Häkchen. Sie ist ein echtes Wachstumsfeld:
In einer von Forrester im Auftrag von Siteimprove durchgeführten Studie („The Total Economic Impact Of Siteimprove“, 2021) werden weitere strategische Vorteile digitaler Optimierung und Barrierefreiheit genannt, beispielsweise:
Wer früh handelt, positioniert sich – und investiert in Zukunftsfähigkeit. Die Kombination von Barrierefreiheit und Digitalisierung wird zum Qualitätsmerkmal.
Auch Ihre Zielgruppe profitiert. Wir unterstützen Unternehmen bei der barrierefreien Webentwicklung, gestalten zugängliches UX-Design und übernehmen die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit.
Ob durch gesetzliche Vorgaben oder aus unternehmerischer Überzeugung: Digitale Barrierefreiheit 2025 kommt – und sie betrifft alle, die digitale Produkte und Services anbieten. Der European Accessibility Act und das BFSG schaffen klare Rahmenbedingungen für mehr Inklusion im digitalen Raum.
Wer frühzeitig in barrierefreie Technologien, nutzerfreundliche Inhalte und kompetente Beratung investiert, sichert sich nicht nur rechtliche Konformität, sondern auch strategische Vorteile: zufriedene Nutzer, bessere Sichtbarkeit, mehr Reichweite und ein inklusives Markenprofil.
Barrierefreiheit im Web 2025 steht für: klare Kommunikation, breitere Zielgruppenansprache und langfristige Zukunftsfähigkeit.
Ganz gleich ob Webshop, Buchungssystem oder App – KM2 >> begleitet Sie von der Analyse über die Konzeption bis zur Umsetzung.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, barrierefrei durchzustarten.